Barrierefreiheit der Internetseite

Was ist barrierefreies Internet?

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Besonders betroffen von Hürden im Internet sind Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel können blinde Personen nichts mit einer grafischen Navigation anfangen. Sehbehinderte können keine Texte im Grafikformat lesen. Und Menschen mit Leseschwäche können keine langen Texte lesen.

Um dieser benachteiligten Nutzergruppe die gleichberechtigte Teilhabe an dem Medium Internet zu ermöglichen, hat die Web Accessibility Initiative (WAI), ein Organ des obersten World Wide Web Consortiums (W3C), Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die insbesondere behinderten Menschen den Zugang zum Internet erleichtern sollen.

Bei der Gestaltung unserer Internetseiten haben wir uns mit den Schwierigkeiten von Betroffenen beim Besuch unseres Auftritts auseinandergesetzt. Hier sind Informationen zusammengestellt, wie Nutzerinnen und Nutzer die Gestaltung unserer Internetseite auf ihre Bedürfnisse anpassen können. Außerdem geben wir den aktuellen Stand der Barrierefreiheit unserer Internetseite an.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des inter-
nationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

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Schriftgröße

In allen gängigen Internetbrowsern können Sie die Texte und Bilder der Internetseite vergrößern, indem Sie auf der Tastatur die Kombination „Strg“ und „+“ drücken. Diese Größeneinstellung wird beim Aufruf folgender Seiten beibehalten.
Sie können die Texte und Bilder wieder verkleinern, indem Sie auf der Tastatur die Kombination „Strg“ und „-“ drücken oder mit „Strg“ und „0“ direkt wieder zur Standardgröße zurückkehren.

Ebenso können Sie bei allen gängigen Browsern die Größendarstellung ändern, indem Sie „Strg“ auf der Tastatur gedrückt halten und das Scrollrad an Ihrer Maus bedienen.

Darüber hinaus bieten die Browser in der Regel über ihre Einstellungen eine Textvergrößerung und -verkleinerung an:

  • Edge: Browsermenü (drei kleine Punkte in der Browserleiste rechts oben) - Zoomen - Prozentzahl mit Klick auf „+“ oder „-“ ändern
  • Chrome: Browsermenü (drei kleine Punkte in der Browserleiste rechts oben) - Zoomen - Prozentzahl mit Klick auf „+“ oder „-“ ändern
  • Firefox: Browsermenü (drei kleine Striche in der Browserleiste rechts oben) - Zoom - Prozentzahl mit Klick auf „+“ oder „-“ ändern
  • Safari: Doppel-A-Zeichen am linken Rand der URL-Adressleiste - Prozentzahl mit Klick auf das „große A“ oder das „kleine A“ ändern

Bei Geräten mit einem Touch-Display können Sie die Größendarstellung ändern, indem Sie zwei Finger auf dem Display auseinander bewegen (vergrößern) oder zusammenziehen (verkleinern). Aber bitte beachten Sie, dass bei dieser Funktionalität in vielen Browsern die Internetseite insgesamt in ihrer Höhe und Breite vergrößert wird, sodass Sie sowohl nach links und rechts, als auch nach oben und unten scrollen müssen, um alle Inhalte zu sehen.
Im Gegensatz dazu werden bei den oben genannten Funktionen die vergrößerten Inhalte untereinander angeordnet, sodass Sie nicht die Breite des Bildschirms überschreiten.

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Bewegung auf der Internetseite mithilfe der Tastatur

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Maus haben, können Sie auch über Kurzbefehle mit der Tastatur auf der Internetseite navigieren. Wählen Sie im Browsermenü die Schaltfläche „Hilfe“ aus, um nach Tastaturkombinationen zu suchen, die Ihnen bei der Navigation helfen.

In der Regel können Sie sich beispielsweise über die Taste „Tab“ vorwärts bewegen und verschiedene Elemente der Internetseite (Menü, Teaser, Links, Formularfelder) anwählen, welche Sie dann über „Enter“ anklicken. Über die Tastenkombination „Umschalt“ und „Tab“ bewegen Sie sich rückwärts auf der Internetseite.

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Bedienung für Blinde

Für die Bedienung durch Blinde empfehlen wir den Einsatz einer Braille-Zeile und ein Vorleseprogramm, zum Beispiel JAWS. Nach dem Laden der Seite müssen Blinde nicht die Seite linearisiert, d.h. von Anfang bis Ende, durchgehen. Die Internetseite ist in unterschiedliche Bereiche gegliedert und über die Tastenkombinationen Einfg+F5, Einfg+F6 und Einfg+F7 erreichen Sie Listen der vorhandenen Formulare, Überschriften und Links.

Sie erreichen die themenbezogenen Unterseiten des Internetangebots über das Menü, das sich rechts oben befindet, und die websitebezogenen Unterseiten über den Footer.

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Kontrast

Bei den meisten Browsern können Sie die angezeigten Farben aller Internetseiten verändern und so beispielsweise einen dunklen Hintergrund und weiße Schrift für einen höheren Kontrast festlegen.

Hinweis: Durch browser-gesteuerte Kontrast-Änderungen kann die Orientierung auf der Internetseite erschwert werden, da die einzelnen Abschnitte und Bereiche der Internetseite gegebenenfalls nicht mehr sichtbar sind.

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Probleme bei der Bedienung der Internetseite melden

Sollten Sie Probleme bei der Bedienung der Internetseite haben, können Sie diese mit dem Formular „Hinweise zur Internetseite“ oder telefonisch unter (03381) 587060 melden.

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Absatz 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: durchsetzung.BITmsgiv.brandenburg.de
Telefon: (0331) 866-5048

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